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Nutzungsvereinbarung

zwischen
Digital City Solutions GmbH (FN 463619v)
Gürtlerstraße 3
4470 Enns
(im Folgenden kurz „DCS“)

Und dem Nutzer, Anbieter in Einzelhandel, Gastronomie oder Tourismus, der auf einem bestehenden Portal informieren will.
(im Folgenden kurz „Partner“)
(gemeinsam die „Vertragsparteien“)

Letzte Aktualisierung: 1. Feb. 2018L

Präambel

DCS ist ein IT-Dienstleistungsunternehmen, das eine individualisierbare Technologieplattform für Städte, Gemeinden und Verbände entwickelt hat, auf der die Gebietskörperschaften selbst, sowie auch verschiedene Anbieter in Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus über Sehenswürdigkeiten,Veranstaltungen oder Produkte informieren können.
Der Partner ist ein Anbieter in Einzelhandel, Gastronomie oder Tourismus, der auf einem bestehenden Portal informieren will.

  1. Vertragsgegenstand
    1. DCS stellt dem Partner auf einer Website (im Folgenden kurz „Portal“), kostenfreie und optional auch entgeltliche Informationsflächen zur Verfügung. Dem Partner oder von ihmnamhaft gemachten Dritten wird das Recht eingeräumt, sich auf dem Portal als Anbieter in seinem Tätigkeitsbereich/seiner Branche zu präsentieren.
    2. DCS stellt ihm zu diesem Zweck Logindaten für das Backend des Portals zur Verfügung, über das der Partner (regelmäßig) Inhalte hochladen kann. DCS bietet entgeltlich die (regelmäßige) Entgegennahme und Verarbeitung der Daten des Partners über gesonderte Einzelvereinbarung an.
    3. DCS behält sich in jedem Fall vor, hochgeladene oder übermittelte Daten auf ihren Inhalt und ihre technische Eignung hin zu prüfen und ist nach billigem Ermessen zudem berechtigt, Werbeschaltungen zurückzuweisen.
    4. Der Partner ist verpflichtet, sich ausschließlich durch Angabe seiner Leistungen/Erfolge/Alleinstellungsmerkmale zu präsentieren. Es ist dem Partner untersagt, Werbeschaltungen mit vergleichender Werbung, politischen, menschenverachtenden, verhetzenden oder sonst gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßenden Inhaltes zu tätigen.
    5. Sollte eine vertragskonforme Gestaltung/Nutzung durch den Partner nicht gewährleistet sein, ist DCS berechtigt, die Informationsschaltung abzulehnen oder unverzüglich von der Website zu entfernen und den Vertrag iS von Punkt 2.3. aufzukündigen. Der Partner hat in diesem Fall keinen – wie auch immer gearteten – Anspruch gegen DCS.
  2. Dauer
    1. Der gegenständliche Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt ab der Registrierung im Portal.
    2. Den Vertragsparteien wird das Recht eingeräumt, das gegenständliche Vertragsverhältnis jederzeit – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten – schriftlich aufzukündigen.
    3. DCS wird zudem das Recht eingeräumt, vom gegenständlichen Vertrag bei Vorliegen eines außerordentlichen Auflösungsgrundes jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zurückzutreten. Als außerordentliche Gründe gelten insbesondere wenn der Partner
      • in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
      • mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens 2 Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
      • durch ungebetene Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken (§ 107 TKG), aggressives Direct Mailing oder in anderer Form ein belästigendes, beleidigendes, bedrohendes oder schädigendes Verhalten setzt oder sonst gegen Gesetze verstößt, die Dritte vor Belästigungen, Drohungen oder Schädigungen schützen sollen,
      • fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat oder eine Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen sonstige Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen,
      • bei Nutzung der vereinbarten Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift,
      • sonst einen Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen begeht, der dem Provider eine Fortführung des Vertrages unmöglich macht oder
      • DCS den Betrieb des Portals einstellt.
  3. Entgelt
    1. Die Nutzung des Basis-Eintrag ist kostenfrei.
    2. Das vom Partner zu bezahlende Entgelt bei Nutzung der optional erhältlichen Business-Einträge besteht aus einer monatlichen Pauschale für die Zurverfügungstellung von Informationsflächen sowie die laufende Betreuung durch DCS.
    3. Der Partner bezahlt für jedes ihm zur Verfügung gestellte Business-Profil gem. 3.2. eine monatliche Pauschale und räumt DCS das Recht ein, den Betrag mittels SEPA-Lastschrift – jeweils bis zum 5. eines jeden Monats – vom Konto des Partners einzuziehen. Der Partner verpflichtet sich, eine entsprechende Ermächtigungserklärung/Anweisung an sein Kreditunternehmen zu unterfertigen.
    4. Sofern die Einräumung von Informationsflächen bzw. Übergabe von Logindaten während eines Kalendermonats erfolgt, werden dem Partner die Kosten gem. 3.2. im Folgemonat aliquot in Rechnung gestellt.
    5. Für den Fall, dass die Einziehung des vereinbarten Entgeltes – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist, verpflichtetet sich der Partner den offenen Betrag ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zur Anweisung zu bringen. DCS ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. geltend zu machen.
    6. Über gesonderte Vereinbarung kann der Partner einmalige Sonderleistungen der DCS in Anspruch nehmen, die in der jeweils nachfolgenden Abrechnungsperiode zum aktuellen Preis lt. dem aktuellen Produktdatenblatt abgerechnet und per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.
  4. Haftung
    1. Der Partner bestätigt, dass er (Werknutzungs-)berechtigter (Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte) an sämtlichen zur Verbreitung auf dem Portal bestimmten Informationen, Lichtbildern und Daten ist. Er haftet zudem für die rechtliche/technische Mängelfreiheit sowie für Vollständigkeit und Richtigkeit der Werbeschaltung.
    2. DCS übernimmt keine Haftung für vom Partner zu verantwortende Verstöße gegen geltendes österreichisches Recht (zB. Mediengesetz, E-Commerce-Gesetz, UGB, UWG, DSG) und EU-Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten.
    3. Der Partner verpflichtet sich bei sonstiger Haftung, die Zugangsdaten zu seinem Account vertraulich und sorgfältig zu behandeln und keinesfalls an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Partner hält DCS für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe von Logindaten oder deren Verlust oder Diebstahl resultieren, schad- und klaglos zu halten.
    4. Sofern der Partner gem. 1.4. dieser Vereinbarung Dritte namhaft macht und von DCS zur Verfügung gestellte Logindaten weitergibt, ist verpflichtet, jedem dieser Dritten die Pflichten aus dieser Vereinbarung zu überbinden.
    5. Für den Fall der Inanspruchnahme von DCS durch Dritte aufgrund einer vom Partner zu verantwortenden Verletzung der oben angeführten Bestimmungen hat der Partner DCS für sämtliche nachteilige Folgen schad- und klaglos zu halten. Der Partner haftet verschuldensunabhängig ebenfalls für alle nachteiligen Folgen und Schäden, die durch einen vom Partner namhaft gemachten Dritten iSd. 1.4. verursacht werden.
    6. DCS haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, wobei eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn nicht besteht.
  5. Gewährleistung
    1. DCS gibt keine Gewähr über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Informationsschaltungen. Erfolgt die Informationsschaltung nicht oder unvollständig bzw. nicht ordnungsgemäß, so ist DCS verpflichtet, den vertragswidrigen Zustand binnen 14 (vierzehn) Tagen zu beheben
  6. Domainbeschaffung/Domainhosting
    1. Der Partner hat die Möglichkeit, über eine eigene Domain auf sein Profil zu verweisen. Sofern der Partner bereits Inhaber dieser Domain ist, hat er die zur Zuweisung des von DCS hergestellten Profils auf diese Domain notwendigen Daten umgehend an DCS zu übermitteln.
    2. Falls der Partner nicht Inhaber der gewünschten Domin ist, vermittelt DCS die vom Partner gewünschte Domain – sofern diese verfügbar ist – im Namen und auf Rechnung des Partners. Eine Prüfung, ob die gewünschte Domain in fremde Rechte eingreift, wird durch DCS nicht vorgenommen.
    3. Die Domain wird von einer Domainvergabestelle eingerichtet. DCS erwirbt oder vergibt daher selbst keinerlei Rechte an der Domain, sondern fungiert auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Für die Dauer des Vertrages hat DCS jedoch für eine aufrechte Registrierung der Domain zu sorgen.
    4. Das Vertragsverhältnis über die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Partner und der Domainvergabestelle zu den von der jeweiligen Domainvergabestelle genannten und dem Partner bekannt gegebenen Bedingungen direkt.
    5. Der Partner erklärt, dass die Domain nicht Kennzeichenrechte (Namensrechte, Markenrechte etc) oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt.
    6. Der Partner ist darüber informiert, dass der Vertrag des Partners mit der Domainvergabestelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit DCS aufgelöst wird, sondern der Partner diesen selbst und unabhängig vom Vertragsverhältnis mit DCS bei der jeweils zuständigen Domainvergabestelle kündigen muss.
    7. Sollten Dritte gegen den Partner Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung der vertragsgegenständlichen Domain – gleich aus welchem Rechtsgrund – geltend machen, ist der Partner verpflichtet, DCS hiervon innerhalb von drei Tagen zu informieren. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Domain resultieren.
    8. DCS übernimmt für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses das Hosting der Domain.
  7. Verfügbarkeit
    1. DCS garantiert eine Verfügbarkeit des Portals von 99% im Jahresdurchschnitt, wobei Unterbrechungen jeweils höchstens 2 Stunden innerhalb einer Woche betragen dürfen.
    2. Maßnahmen, die der Aktualisierung des Portals und/oder Behebung von nicht in der Sphäre von DCS liegenden Funktionsstörungen dienen, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit nach 7.1 nach außer Betracht.
    3. Sofern DCS die unter 7.1. vereinbarte Verfügbarkeit im Jahresschnitt unterschreitet, ist der Partner berechtigt, das nach 3.2. zu leistende Entgelt für die Dauer von 6 Monaten aliquot zu kürzen. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche des Partners sind ausgeschlossen.
  8. Sperre der Zugangsdaten des Partners
    1. DCS ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu verweigern (Sperre), wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Partner bei der Inanspruchnahme der Leistungen von DCS Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten verletzt oder Handlungen setzt, die DCS nach Punkt 2.3. dieses Vertrages zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen.
    2. DCS ist berechtigt, bei sechsmaliger wiederholter unrichtiger Eingabe der Logindaten innerhalb von 24 Stunden gerechnet ab der ersten unrichtigen Eingabe das Profil zu sperren.
    3. Die mit der Sperre verbundenen Kosten, einschließlich jene der Wiedereinschaltung, sind vom Partner, sofern die Sperre von ihm zu vertreten ist, zu ersetzen. Eine vom Partner zu vertretende Sperre entbindet diesen nicht von der Pflicht zur Zahlung der monatlichen Entgelte gem. 3.2.
  9. Sonstiges
    1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für das Abkehren von der Schriftform.
    2. Eine Aufrechnung mit Forderungen von DCS mit Forderungen des Partners ist ausgeschlossen, sofern die Forderungen des Partners nicht gerichtlich festgestellt oder von DCS anerkannt wurden.
    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bleiben davon übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
    4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen als vereinbart. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für 4470 Enns.